SPD Neumarkt St. Veit

Pressemitteilung zur Kreisklinik

Veröffentlicht am 25.10.2019 in Presse

Die SPD unterstützt die Beschäftigten der Kreisklinik, die am 18. Oktober 2019 vor dem Landratsamt Mühldorf demonstriert haben.

SPD-Kreisvorsitzende Angelika Kölbl: „Die Beschäftigten der KMS Kliniken Mühldorf a.Inn Service GmbH dürfen nicht schlechter bezahlt werden als ihre Altöttinger Kolleginnen und Kollegen.
Sie leis
ten die gleiche Arbeit. Wir unterstützen die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit.“
Seit Monaten hat die SPD im Kreistag darauf hingewiesen, dass die
Löhne nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst bezahlt werden sollen. „Wir fordern nach der Fusion eine Tarifbindung für alle Mitarbeiter, die im Krankenhaus tätig sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Klinikstandorten sind für uns unverzichtbar, und sie sollen ordentlich und gerecht bezahlt werden. Eine Zusammenlegung der Landkreiskliniken von Mühldorf und Altötting muss auch bedeuten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit – nur so kann die hohe Qualität weiterhin gewährleistet werden.“
Diese Forderung wird unterstützt vom stellvertretenden Landrat Günther Knoblauch, der SPD-Kreistagsfraktion Mühldorf (Richard Fischer) und den Kreisräten Bürgermeisterin Marianne Zollner, Bürgermeisterin Sissy Schätz, Gottfried Kirmeier, Ludwig Spirkl, Alex Will und Christine Blaschek.
Sie setzen sich für die Gleichbehand
lung der Beschäftigten beider Kliniken und somit der neuen, gemeinsamen Klinik ein.Und es ist doch auch klar, dass dies direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Qualität der gemeinsamen Einrichtungen hat.
Zufriedenheit und die gute Pflege unserer kranken
Mitbürger*innen muss das Resultat sein, nicht die schwarze Null im Haushalt.Generell gilt es, die unsägliche Auslagerungspraxis der Vergangenheit für die Zukunft kritisch zu hinterfragen und wo möglich dauerhaft abzustellen.
Angelika Kölbl: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei
ter der Kliniken haben meine, unsere volle Unterstützung, im Landkreis und in der Kommune.“

 

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